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Ein Monteur arbeitet im Büro mit pds Ressourcenplanung.
08. Dezember 2025|AutorIn: Linda Schult, Dr. Jascha de Bloom|

E-Rechnung: Pflicht ab 2025

Hintergründe und Wissenswertes rund um die E-Rechnungspflicht im Handwerk

 

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für B2B- und B2G-Umsätze die E‑Rechnungspflicht.Was bislang oft noch papierbasiert, per Fax oder als einfaches PDF per E-Mail erledigt wurde, muss künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erfolgen. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen des Handwerks war die Rechnungserstellung bislang individuell geprägt – häufig manuell, mit begrenzten digitalen Workflows. 

 

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht zieht der Gesetzgeber einen digitalen Standard ein, der die Effizienz steigern, Fehlerquellen reduzieren und die Transparenz erhöhen soll. Für viele Betriebe ist das nicht nur eine regulatorische Umstellung, sondern eine Chance: Wer sich frühzeitig vorbereitet und moderne Softwarelösungen einsetzt, kann interne Prozesse beschleunigen und sich zukunftssicher aufstellen. 


Aber was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Handwerksbetriebe? Welche Formate gelten zukünftig als E-Rechnung? In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie die neuen Vorgaben in puncto E-Rechnung lückenlos umsetzen möchten, informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater.

E-Rechnungen mühelos senden und empfangen – zum fairen Preis

Mit pds Software und Apps versenden und erhalten Sie schon heute E-Rechnungen im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen. Hinzu kommen zahlreiche weitere Funktionen der Software, mit denen Sie Ihre geschäftlichen Prozesse effizient gestalten. Informieren Sie sich hier über unsere Kosten und Lizenzmodelle.

Was ist eine E-Rechnung und welche Anforderungen muss sie erfüllen?

E-Rechnung oder „sonstige Rechnung“?

Was als E-Rechnung gilt, ist klar geregelt: Einfache PDF-Dokumente ohne strukturierte Daten sind keine E‑Rechnung mehr, sondern zählen als „sonstige Rechnung“. Die E‑Rechnungspflicht verlangt hingegen ein strukturiertes elektronisches Format nach der EU‑Norm EN 16931. 

 

In Deutschland erfüllen diese Norm Rechnungen, die den XML-Standards CII oder UBL entsprechen. Diese Formate ermöglichen nicht nur eine digitale Übermittlung, sondern auch maschinenlesbare Daten, automatische Verarbeitung, fehlerfreie Erfassung sowie GoBD-konforme Archivierung. Erstellt werden können E-Rechnungen mit diesen Anforderungen etwa mit ZUGFeRD oder XRechnung.

 

Ausnahmen von der E‑Rechnungspflicht: Kleinstbeträge und Privatkunden

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro Brutto und Fahrausweise sind von diesen Vorgaben ausgenommen. Ebenso sind B2C-Rechnungen – also Rechnungen an Privatkunden – nicht betroffen.

Für wen gilt die neue E-Rechnungspflicht?

Neue Regeln für das B2B- und B2G-Geschäft in Deutschland

Die E-Rechnungspflicht ab 2025 gilt nur für Leistungen zwischen Unternehmen (B2B), die in Deutschland ansässig sind. Für Handwerksbetriebe betrifft die Pflicht daher vor allem Bestellungen beim Großhandel – aber auch Subunternehmer, Anbieter von Software oder Bürobedarf sowie weitere Geschäftspartner werden in Zukunft vermehrt auf das E-Rechnungsformat setzen. Die Ausgangsrechnungen für private Endkunden dürfen Betriebe hingegen weiterhin als „sonstige Rechnung“ im Sinne der UStG (siehe unten) zustellen.


Allerdings betrifft die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 nicht nur den Rechnungssteller: Als Handwerksbetrieb müssen Sie auch in der Lage sein, Eingangsrechnungen im E-Rechnungsformat zu empfangen. Bedenken Sie dabei, dass Sie sich als Rechnungsempfänger nicht auf die oben erwähnten Übergangsregelungen verlassen können: Rechnen Sie damit, dass Ihre Lieferanten und andere Geschäftspartner pünktlich zum Stichtag, dem 1. Januar 2025, vollständig auf E-Rechnung umstellen.


Tipp: Auch wenn Leistungen für Privatkunden von der E-Rechnungspflicht befreit sind, lohnt sich der Umstieg auf Rechnungsformate wie ZUGFeRD oder XRechnung schon heute. Bei pds erfahren Sie mehr über die Vorteile von E-Rechnungen  im Handwerk.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Übergangsregelungen für Ausgangsrechnungen bis 2027

Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ergibt sich der 1. Januar 2025 als Stichtag. Ab diesem Termin herrscht in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zur E-Rechnung. Bis Ende 2027 greift jedoch eine Übergangsregelung, die Unternehmen mehr Zeit für den Umstieg auf die E-Rechnung verschafft:


So dürfen Unternehmen bis Ende 2026 im B2B- und B2G-Geschäft weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen – also Papierrechnungen beziehungsweise nicht strukturierte, digitale Rechnungsformate. Wichtig: Der Rechnungsempfänger muss dem abweichenden Rechnungsformat zustimmen, sofern der Rechnungssteller von der Übergangsregelung Gebrauch macht. Diese Regelung gilt auch für Umsätze aus dem Jahr 2027 – mit der Einschränkung, dass der Gesamtumsatz des rechnungsstellenden Unternehmens im Vorjahr 2026 nicht mehr als 800.000 Euro betragen darf. Das bedeutet: Größere Handwerksbetriebe müssen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht im B2B- und B2G-Bereich spätestens Ende 2026 vollständig erfüllen.

Warum gibt es die E Rechnungspflicht?

Kampf gegen Bürokratie und Steuerbetrug

Ein zentraler Auslöser für die Einführung der E‑Rechnungspflicht ist das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, Bürokratie abzubauen und digitale Prozesse konsequent voranzutreiben. 

 

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung im B2B- und B2G-Bereich, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Voraussetzungen für ein künftiges bundesweites elektronisches Meldesystem (E-Meldesystem) zu schaffen. Das sogenannte Peppol-Netzwerk soll in Zukunft als Austauschplattform für B2B- und B2G-E-Rechnungen gelten.

 

Die E-Rechnungspflicht bringt klare Vorteile:

  • Keine manuellen Erfassungsfehler.

  • Automatisierte Zuordnung von Materialrechnungen zu Projekten.

  • Schnellere Bearbeitung durch Steuerberater.

  • Digitale und sichere Archivierung.

 

Gerade im Handwerk, wo Effizienz und digitale Workflows zunehmend gefragt sind, bedeutet die E‑Rechnung eine spürbare Entlastung.

Die Übergangsfristen zur E-Rechnungspflicht im Überblick

Damit Betriebe genügend Zeit für die Umstellung erhalten, hat der Gesetzgeber gestaffelte Übergangsfristen zur Einführung der E‑Rechnungspflicht vorgesehen. Während der Empfang elektronischer Rechnungen bereits ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist, gelten für den Versand je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Fristen. So soll der Übergang praxisnah und wirtschaftlich tragbar gestaltet werden. 

 

ab 1.1.2025 → Empfangspflicht (Versand noch freiwillig, wenn strukturiert und erlaubt)

ab 1.1.2027 → Empfangspflicht & Versandpflicht für Betriebe >800.000€ Umsatz

ab 1.1.2028 → Empfangspflicht & Versandpflicht für alle Betriebe

 

Wichtig: Bereits ab 2025 müssen Betriebe E‑Rechnungen verarbeiten können – der Versand darf aber – je nach Umsatzgröße – bis 2027/2028 gestreckt werden.

   

 

So unterstützt pds Software beim Thema E Rechnungspflicht

Automatisierte Prozesse für Ihre E-Rechnung

pds Software bietet Nutzern umfassende Unterstützung beim Übergang zur E‑Rechnungspflicht. Von den folgenden Punkten profitieren Unternehmen, die mit pds arbeiten:

 

  • Erstellen, Empfangen und Archivieren
    Mit pds erstellen, empfangen und archivieren Sie E‑Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD‑Format.

  • Viewer in pds für bessere Lesbarkeit: Mit dem offiziellen Viewer der KoSIT in pds Software sind E-Rechnungen im .xml-Format für den Rechnungsprüfer aufbereitet und einfach zu lesen.

  • Variable Felder in E-Rechnungen: Ob externe Aufraggeber oder andere Anforderungen: Dank variabler Felder können Nutzer individuelle Anmerkungen in E-Rechnungen hinzufügen.

  • Digitale Workflows und Automatisierung: pds integriert digitale Prozesse rund um Angebotserstellung, Einkauf, Auftragsabwicklung und Kundenservice – und automatisiert Freigabewege und Rechnungsbearbeitung.

  • Zukunftssichere Lösung: Mit pds erfüllen Sie die Anforderungen ab 2025 – und sind zugleich auf die Versandpflicht ab 2027/2028 bestens vorbereitet. Auch die Anbindung an Peppol ist via pds Software gesichert.

Video: Elektronische Rechnungen im Handwerk | Mainmetall & pds Software

Doch wie richten Sie E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format ein und wie erhalten Sie Unterstützung von Workflows? Im Video mit dem Großhändler Mainmetall zeigen wir Ihnen praxisorientiert und kompakt folgende Themen:

  • Einrichtung von ZUGFeRD
  • Zusammenspiel mit dem Workflow für Eingangsrechnungen
  • Verbindung mit den eCommerce-Belegen zur Prüfung
  • Belegarchivierung mit Volltextsuche 

Keine Lust mehr auf Papierrechnungen? Wir unterstützen Sie!

Als Anwender von pds Software blicken Sie der Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 gelassen entgegen. Digitalisieren Sie Ihr Rechnungswesen und arbeiten Sie schon heute mit digitalen Rechnungsformaten, die den Vorgaben der E-Rechnungspflicht entsprechen. Im Bereich der Rechnungsstellung ist pds zudem GoBD-zertifiziert. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um mehr zu erfahren.

Video: So erzeugen Sie XRechnungen in pds Software

In wenigen Klicks zur E-Rechnung

Fazit: Das bedeutet die E-Rechnungspflicht für Betriebe

Die E-Rechnung wird Pflicht – und bietet Chancen

Die E‑Rechnungspflicht gilt bereits seit 1. Januar 2025 für Handwerksbetriebe: Das Empfangen, Verarbeiten und Archivieren von E-Rechnungen im strukturierten Format sind Pflicht. Der Versand wird gestaffelt ab 2027/2028 zur Pflicht. Diese Regelung benötigt zwar eine kurzfristige Umstellung der internen Abläufe, ist aber nicht unbedingt ein Hindernis, sondern eine Chance zur Prozessoptimierung und Kostenersparnis.

 

Mit pds Software sind Sie technisch und organisatorisch bestens gerüstet. pds unterstützt Sie beim Schreiben, Einlesen, Verarbeiten und Archivieren von E‑Rechnungen sowie bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – effizient, gesetzeskonform und zukunftssicher.

 


Tipp: Ausführliche Informationen rund um das Wachstumschancengesetz und die darin geregelte Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 108 (BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024). Der gesamte Gesetzestext steht Ihnen zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung. Wenn Sie Handwerker sind und sich gezielt über Lösungen für Ihr Unternehmen informieren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

FAQ zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen, die geschäftlich mit anderen Unternehmen (B2B) oder öffentlichen Auftraggebern in Deutschland interagieren, E-Rechnungen ausstellen – beispielsweise in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung. Das schließt auch Handwerksbetriebe ein, die Rechnungen von Lieferanten, Großhändlern oder anderen geschäftlichen Partnern verarbeiten müssen. Auf der Empfängerseite besteht ebenfalls Handlungsbedarf: Zum selben Stichtag müssen Betriebe auch eingehende E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Ab 2025 unterscheidet das deutsche Umsatzsteuergesetz zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Damit sind digitale Rechnungen – beispielsweise eine PDF-Datei – nicht mehr pauschal mit E-Rechnungen gleichzusetzen: Vielmehr müssen E-Rechnungen nun in einem strukturierten digitalen Format vorliegen, das maschinenlesbar ist und sich automatisch verarbeiten lässt – zum Beispiel mit einem Handwerksprogramm. Rechnungsformate, die die neuen Anforderungen an E-Rechnungen bereits heute erfüllen, sind beispielsweise ZUGFeRD oder XRechnung.

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