Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht gemäß EN16931. Unternehmen in Deutschland sind demnach verpflichtet elektronische Rechnungen empfangen zu können – das gilt auch für Handwerksbetriebe. Das bedeutet: Rechnungen werden in einem elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt, versendet und müssen so auch empfangen werden können.
Wer noch keine E-Rechnungen empfangen kann, sollte sich frühzeitig mit einer passenden Software oder einem Dienstleister auseinandersetzen. Zwar gibt es Übergangsfristen, aber langfristig führt kein Weg an der digitalen Rechnungsstellung vorbei. Dabei stellt die E-Rechnungspflicht auch eine Chance dar, die internen Prozesse im Unternehmen zu digitalisieren und damit den Prozess von der Bestellung über die Bestätigung, dem Lieferschein bis hin zur Rechnung effizienter zu gestalten und zu optimieren.
Die Würth-Gruppe ist Weltmarktführer in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Montage- und Befestigungsmaterial und stellt bereits seit mehreren Jahren Rechnungen in elektronischen Formaten bereit. Erfahren Sie im Interview mit Mike Hoffmann, Business Development Manager für Systemintegration von der Adolf Würth GmbH & Co KG, wie Sie elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format mit Würth und pds empfangen und verarbeiten können und welche Vorteile das für Handwerksbetriebe mit sich bringt: