pds Software für Ihr Personal
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Baulohnsoftware: Baulohn und Baulohnabrechnung

Mit der Baulohnsoftware als Teil der pds Handwerkersoftware bilden Sie alle tariflichen Regelungen der einzelnen Gewerke in der Bauwirtschaft ab. Ob Lohnabrechnung, Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) oder die Berechnung für Urlaubs- und Lohnausgleichskassen, Sie steuern alle Abrechnungen rund um den Baulohn bequem digital mit dem pds Personalwesen. Erstellen Sie Lohnabrechnungen und notwendige Meldungen via pds Baulohnsoftware automatisch – Sie sparen wertvolle Arbeitszeit und vereinfachen die täglichen Betriebsprozesse in Ihrem Unternehmen nachhaltig.

Digitale Lohnabrechnungen im Baugewerbe

Baulohn
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Überblick zur Sozialkasse

Die pds Software gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu den relevanten Daten für die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU). Damit sehen Sie die Daten für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse ebenso wie die Daten für die Zusatzversorgungskassen.

 

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Verschiedene Tarifarten und Tarifwerke

Im Baulohn der pds Software können Sie verschiedene Tarifarten und Tarifwerke hinterlegen. Dabei navigieren Sie direkt mit einem Klick aus dem Mitarbeiter in die Tarifdetails, indem Sie auf die blaue Feldbezeichnung klicken. So haben Sie die wichtigen Informationen zur Baulohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter jederzeit im Überblick.

 

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Detailansichten und Übersichtslisten

Bei der Auswertung Ihrer Mitarbeiter stehen Ihnen sowohl kompakte Übersichtslisten, wie auch die einzelnen Mitarbeiterdaten im Detail zur Verfügung. Mit wenigen Klicks navigieren Sie zwischen den beiden Übersichten und erhalten so einen schnellen Einblick in die Baulohn-Daten Ihres Betriebes.

 

  • Abbildung der tariflichen Regelungen der Bauwirtschaft
  • Berechnung von Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)
  • Abbildung von Urlaubs- und Lohnausgleichskassen
  • Erstellung von Meldungen inkl. digitalem Datenaustausch

Tarifliche Regelungen der Gewerke auf dem Bau

Mit der Baulohnsoftware von pds rechnen Sie tarifliche Regelungen der Gewerke des Baugewerbes komfortabel und zeitnah ab. Zu diesen Gewerken zählen:

 

  • Bauhauptgewerbe (Hoch- und Tiefbau)
  • Maler
  • Dachdecker
  • Gerüstbau
  • Garten- und Landschaftsbau

Lohnprogramm: Urlaubs- und Lohnausgleichskassen

Dank der Zuordnung von Tarifgruppen und der Kennzeichnung zum jeweiligen Gewerk wie Bauhauptgewerke oder Maler wird der einzelne Mitarbeiter mit der Baulohnsoftware nach den Richtlinien des passenden Gewerkes abgerechnet. Die Ermittlung des Urlaubsentgeldes sowie des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Lohnabrechnung der pds Handwerkersoftware automatisch – dadurch sparen Sie und Ihre Mitarbeiter wertvolle Arbeitszeit im Unternehmen. So geht effiziente Lohnabrechnung auf dem Bau heute!

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)

pds Baulohn unterstützt Sie bei der Ermittlung des Saison-Kurzarbeitergeldes sowie den ergänzenden Leistungen, damit Sie Ihre Mitarbeiter bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen müssen. Die Verwaltung des S-KUG erfolgt mit pds Baulohn auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen: Die S-KUG-Anträge werden hierbei mit den abrechneten Werten gefüllt und können anschließend an die Arbeitsagentur weitergegeben werden. So verbessern Sie mit der pds Handwerkersoftware nicht nur die Lohnabrechnung in Ihrem Unternehmen im Baugewerbe, sondern auch die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle!

Alle Meldungen via Baulohnsoftware

Die pds Software bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Gewerk die monatlichen Beitragsnachweise zu der jeweiligen Urlaubs-/Lohnausgleichskasse zu erstellen. Für das Bauhauptgewerbe, den Gerüstbau und das Malergewerk ist zusätzlich ein digitaler Datenaustausch zur Urlaubskasse möglich. Zusätzlich zu den Urlaubskassenbeiträgen können Sie für die verschiedenen Gewerke An- und Abmeldungen erstellen, die sie dann einfach übermitteln.  

Informieren Sie sich jetzt und nutzen Sie die Vorteile der pds Handwerkersoftware, um alle tariflichen Regelungen Ihres Baugewerbes direkt in die Lohnabrechnung einfließen zu lassen!

Jetzt mehr erfahren zum pds Baulohn!

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Ich erkläre hiermit meine Einwilligung zur Verwendung der angegebenen persönlichen Daten durch die pds GmbH um meine Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten. In diesem Zuge darf die pds GmbH die angegebenen Daten für die Abwicklung speichern und mich auf den von mir angegebenen Kontaktwegen (elektronisch bzw. telefonisch) kontaktieren. Wenn mein Anliegen das Interesse an pds Produkten betrifft, erkläre ich mich damit einverstanden, dass für die weitere Kontaktaufnahme meine angegebenen Daten an einen pds Vertriebspartner weitergegeben werden und die Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter des pds Partners erfolgt. Meine Einwilligung für die Verwendung der angegebenen persönlichen Daten kann ich jederzeit per E-Mail an info@pds.de oder auf telefonischem Weg an die im Impressum genannten Kontaktdaten mit zukünftiger Wirkung widerrufen. Unter https://pds.de/de/unternehmen/pds-partner.html finden Sie eine Liste über unsere pds Vertragspartner.

 

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