Mit der Kennzeichnungspflicht des EU-Energieeffizienz-Labels ist der Energieverbrauch in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Kriterien für den Kauf von Haushalts- und Elektrogroßgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehgeräten und neuerdings auch Kraftfahrzeugen geworden. So sind die Hersteller schon bei der Vermarktung verpflichtet, die Energieeffizienzklasse ihrer Produkte mit einer Skala von D bis A+++ für den Verbraucher transparent zu machen, um auf die etwaigen Energieverbrauchskosten bereits vor dem Kauf hinzuweisen. Ab dem 26. September 2015 gilt die Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energieeffizienz-Label nun auch für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen. Was als Motivation für Hersteller dient, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voranzutreiben, und beim Endkunden beim Kauf von Heizungsanlagen für die nötige Transparenz sorgt, stellt die SHK-Branche vor neue Herausforderungen.
Rotenburg/Wümme, den 30.07.2015 – Das installierende SHK-Handwerk steht mit Einführung des „Heatinglabels bzw. Heizungslabel“ in der Pflicht, seinen Kunden bereits mit dem Angebot über die Energieeffizienz der angebotenen Produkte, etwa in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienz-Labels, zu informieren. Im einfachsten Fall werden die Unterlagen des Herstellers dem Angebot beigefügt. Für so genannte Verbundanlagen mit Komponenten unterschiedlicher Hersteller wird es in den meisten Fällen jedoch erforderlich sein, dass Handwerker ein individuell zusammengestelltes Datenblatt und ein daraus abgeleitetes Energieeffizienz-Label beifügen. Die manuelle Recherche der relevanten Produktdaten und die Berechnung des Verbundanlagen-Labels bedeuten einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand für das Geschäft.










